für Bildungsleistungen und die Nutzung des Match4IT Campus
der Match4Solutions GmbH, Frankfurter Str. 720-726, 51145 Köln, Deutschland, E-Mail: hr@match4solutions.com (nachfolgend „Match4Solutions“).
Diese AGB gelten für Verträge über Bildungs-, Qualifizierungs-, Schulungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die unter der Marke „Match4IT“ angeboten werden, sowie für die ergänzende Nutzung der von Match4Solutions bereitgestellten Lernplattform „Match4IT Campus“.
1. Geltungsbereich, Begriffe und Vertragsunterlagen
1.1 Diese AGB gelten für Verträge mit natürlichen Personen, die selbst an der Bildungsleistung teilnehmen. Der Teilnehmer kann Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist ein Teilnehmer, der bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2 „Kunde“ beziehungsweise „Teilnehmer“ ist die natürliche Person, die den Bildungsleistungsvertrag mit Match4Solutions schließt und an der Bildungsleistung teilnimmt. Dies gilt auch bei einer Beschäftigtenqualifizierung: Vertragspartner von Match4Solutions ist die teilnehmende beschäftigte Person, nicht deren Arbeitgeber. Soweit in diesen AGB nur der Begriff „Teilnehmer“ verwendet wird, ist damit zugleich der Vertragspartner gemeint.
1.3 „Kostenträger“ sind insbesondere die Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, andere öffentliche oder private Förderstellen sowie bei Beschäftigtenqualifizierungen der Arbeitgeber, soweit dieser Lehrgangskosten ganz oder teilweise übernimmt. Die Übernahme oder Erstattung von Kosten macht den Kostenträger nicht allein dadurch zur Partei des Bildungsleistungsvertrags. Bei geförderten Beschäftigten kann die Abrechnung nach Maßgabe des Förderverfahrens über den Arbeitgeber als Zahlstelle oder Rechnungsempfänger erfolgen.
1.4 Zum Vertrag gehören in folgender Rangfolge: (a) individuelle Abreden und die Teilnahme- oder Maßnahmevereinbarung einschließlich ausdrücklich einbezogener Anlagen, (b) die einbezogene Kurs- und Leistungsbeschreibung sowie, soweit für die konkrete Förderung maßgeblich, die in Bezug genommenen Förder- und Kostenübernahmeunterlagen, (c) diese AGB, (d) ergänzende Prüfungs-, Haus- oder Plattformregeln und die Nutzungsbedingungen des Match4IT Campus, soweit sie wirksam einbezogen wurden. Individuelle Abreden bleiben unberührt.
1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen eines als Unternehmer handelnden Teilnehmers gelten nur, wenn Match4Solutions ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsanbahnung und Vertragsschluss
2.1 Darstellungen auf Websites, Kursseiten, in Broschüren, Förderrechnern und sonstigen Werbemitteln sind grundsätzlich unverbindliche Informationen und noch kein verbindliches Vertragsangebot. Dies gilt insbesondere für Kontakt-, Beratungs- und Kursanfrageformulare sowie für die Buchung eines Beratungstermins.
2.2 Der Bildungsleistungsvertrag kommt durch Abschluss der Teilnahme- oder Maßnahmevereinbarung zwischen Match4Solutions und dem Teilnehmer zustande. Bei geförderten Maßnahmen wird die Teilnahmevereinbarung nach dem von Match4Solutions praktizierten Ablauf grundsätzlich erst erstellt beziehungsweise abgeschlossen, wenn die für die konkrete Maßnahme erforderliche Förderbestätigung oder der Bildungsgutschein vorliegt. Eine bloße Beratung, Fördervorprüfung, Übersendung von Unterlagen oder Anlage eines Datensatzes begründet noch keinen Bildungsleistungsvertrag.
2.3 Die Nutzung des Match4IT Campus wird durch die gesonderten Campus-Nutzungsbedingungen ergänzt. Diese werden dem Teilnehmer beim ersten Login in der jeweils geltenden Fassung zur ausdrücklichen Annahme bereitgestellt; Fassung, Zeitpunkt und Annahme werden dokumentiert. Der Bildungsleistungsvertrag bleibt hiervon im Übrigen unberührt.
2.4 Match4Solutions stellt dem Teilnehmer vor oder unverzüglich nach Vertragsschluss die maßgeblichen Vertragsunterlagen auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail als PDF, zur Verfügung.
3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
3.1 Match4Solutions erbringt Bildungs-, Qualifizierungs-, Umschulungs-, Schulungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Informationstechnologie, Künstliche Intelligenz, Digitalisierung, kaufmännische Themen und Betriebswirtschaft einschließlich Marketing- und Vertriebsgrundlagen sowie in angrenzenden fachlichen Themengebieten. Leistungen können als zugelassene oder förderfähige Maßnahme sowie als nicht gefördertes Angebot erbracht werden.
3.2 Art, Inhalt, Lernziele, Beginn, Dauer, Unterrichtszeiten, Unterrichtsform, Umfang, Teilnahmevoraussetzungen, Prüfungen, Teilnahme- oder Abschlussnachweise, gegebenenfalls enthaltene Geräte und sonstige Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Kurs- und Leistungsbeschreibung sowie den vorrangigen Vertragsunterlagen.
3.3 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg, ein bestimmter Abschluss oder das Bestehen einer externen Prüfung zugesagt ist, schuldet Match4Solutions die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Bildungsleistung, nicht jedoch einen bestimmten Lern-, Prüfungs-, Bewerbungs-, Vermittlungs-, Förder- oder wirtschaftlichen Erfolg.
3.4 Die öffentlich zugänglichen Website-Inhalte werden nach bestem Wissen gepflegt. Maßgeblich für den einzelnen Vertrag sind jedoch die dem Teilnehmer vor Vertragsschluss übermittelten konkreten Vertrags- und Kursunterlagen. Bei erkennbaren Abweichungen soll der Teilnehmer Match4Solutions vor Vertragsschluss darauf hinweisen.
4. Geförderte Maßnahmen, Bildungsgutschein und Fördervorbehalt
4.1 Über die Bewilligung, den Umfang, die Dauer und die Bedingungen einer Förderung entscheidet ausschließlich der zuständige Kostenträger. Beratungen, Förderrechner, Vorprüfungen oder Hinweise von Match4Solutions sind keine Förderzusage und ersetzen keinen Bewilligungsbescheid, Bildungsgutschein oder eine sonstige verbindliche Kostenübernahmeerklärung.
4.2 Bei geförderten Maßnahmen wird der Teilnahmevertrag grundsätzlich erst geschlossen, wenn für den konkreten Teilnehmer, den konkreten Kurs und den maßgeblichen Zeitraum die erforderliche Förderbestätigung beziehungsweise der Bildungsgutschein vorliegt und Match4Solutions die Einsetzbarkeit bestätigt hat. Soweit im Einzelfall ausnahmsweise bereits zuvor eine Vereinbarung geschlossen wird, steht deren Wirksamkeit, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, unter der aufschiebenden Bedingung der hinreichenden Förderbestätigung.
4.3 Wird die Förderung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in dem erwarteten Umfang bewilligt, entsteht für den Teilnehmer keine Verpflichtung zur Selbstzahlung, sofern er eine Selbstzahlung nicht nach Kenntnis der Förderentscheidung ausdrücklich in Textform vereinbart. Bei geförderten Beschäftigten kann ein nach dem Förderbescheid verbleibender Kostenanteil vom Arbeitgeber getragen werden; hieraus entsteht ohne gesonderte Vereinbarung keine Zahlungspflicht des Teilnehmers. Die Parteien können einen späteren Kursbeginn oder einen anderen Kurs vereinbaren.
4.4 Der Teilnehmer hat Förderanträge und erforderliche Nachweise, soweit sie von ihm beizubringen sind, rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen sowie Änderungen förderrelevanter Umstände unverzüglich mitzuteilen. Match4Solutions darf die Aufnahme oder Fortsetzung der Maßnahme von den für die Abrechnung und Durchführung erforderlichen Unterlagen abhängig machen.
4.5 Eine spätere Aufhebung, Rücknahme, Kürzung oder Rückforderung der Förderung begründet nicht automatisch eine Zahlungspflicht des Teilnehmers. Die Risikozuordnung und eine etwaige Zahlungspflicht ergeben sich ausschließlich aus den vorrangigen Vertragsunterlagen und den gesetzlichen Vorschriften.
5. Beschäftigtenqualifizierung und Kostenbeteiligung des Arbeitgebers
5.1 Auch bei einer Beschäftigtenqualifizierung wird der Bildungsleistungsvertrag ausschließlich mit der teilnehmenden beschäftigten Person geschlossen. Der Arbeitgeber ist nicht Partei dieses Bildungsleistungsvertrags. Er kann im Rahmen des Förderverfahrens Lehrgangskosten ganz oder teilweise tragen und, soweit dies aufgrund einer gesonderten Kostenübernahme oder des Förder- und Abrechnungsverfahrens vorgesehen ist, als Zahlstelle oder Rechnungsempfänger behandelt werden. Hierdurch wird der Teilnehmer nicht zum Schuldner eines vom Arbeitgeber übernommenen Kostenanteils.
5.2 Die für die Teilnahme erforderliche Freistellung während der Arbeitszeit sowie ein etwaiger Arbeitsentgeltzuschuss betreffen das Verhältnis zwischen Arbeitgeber, Beschäftigtem und Kostenträger. Match4Solutions übernimmt insoweit keine arbeitsrechtlichen Pflichten des Arbeitgebers und keine Gewähr für die Bewilligung oder Abrechnung eines Arbeitsentgeltzuschusses.
5.3 Förderquoten, Lohnkostenzuschüsse und sonstige Entlastungen sind unverbindliche Höchst- oder Beispielwerte, solange der Kostenträger sie nicht für den konkreten Fall bewilligt hat. Match4Solutions übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Förderhöhe.
5.4 Bei durch einen öffentlichen Kostenträger geförderten Maßnahmen ist ein Austausch des Teilnehmers nicht vorgesehen. Bei nicht geförderten Selbstzahlerkonstellationen kann ein Teilnehmerwechsel nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Match4Solutions und unter Berücksichtigung bereits erbrachter Leistungen erfolgen.
6. Kursorganisation, Unterricht und Änderungen
6.1 Die derzeit angebotenen Lehrgänge werden nach der von Match4Solutions mitgeteilten aktuellen Ausgestaltung vollständig synchron als Live-Unterricht durchgeführt; ergänzende Campus-Materialien dienen der Begleitung des Live-Unterrichts. Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes ist nach dieser Ausgestaltung nicht Vertragsgegenstand. Wird die Unterrichts- oder Leistungskonzeption künftig wesentlich geändert, ist die Einordnung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz vor Verwendung der geänderten Vertragsunterlagen erneut zu prüfen.
6.2 Match4Solutions darf aus sachlichem Grund Dozenten austauschen sowie einzelne Termine, Unterrichtsorte oder digitale Unterrichtsräume verlegen, sofern Lernziel, Gesamtumfang und Qualität der Bildungsleistung im Wesentlichen gewahrt bleiben. Über wesentliche Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert.
6.3 Fällt Unterricht insbesondere wegen Erkrankung eines Dozenten, technischer Störung oder höherer Gewalt aus, darf Match4Solutions Ersatztermine, Vertretungsunterricht oder eine gleichwertige alternative Durchführung anbieten. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6.4 Eine Mindestteilnehmerzahl besteht nicht. Match4Solutions kann einen Kurs aus einem erheblichen, bei Vertragsschluss nicht absehbaren organisatorischen Grund, der eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich oder unzumutbar macht, nach Maßgabe von Ziffer 17.1 bis spätestens einen Tag vor dem vorgesehenen Kursbeginn absagen. Match4Solutions informiert den Teilnehmer so früh wie möglich.
6.5 Gesetzliche Feiertage, planmäßige unterrichtsfreie Zeiten und Ferienzeiten ergeben sich aus dem Kursplan. Änderungen werden über die vereinbarten Kommunikationskanäle bekannt gegeben.
7. Technische Voraussetzungen und Online-Unterricht
7.1 Für Live-Online-Unterricht und Campus-Nutzung benötigt der Teilnehmer ein internetfähiges Endgerät, eine stabile Internetverbindung, einen aktuellen Browser sowie gegebenenfalls Mikrofon, Lautsprecher und Kamera. Einzelheiten ergeben sich aus der Kursbeschreibung oder einer technischen Checkliste.
7.2 Der Live-Unterricht wird derzeit über Microsoft Teams im Microsoft-365-Tenant von Match4IT durchgeführt. Teilnehmer erhalten hierfür einen Besprechungslink und nehmen als externe beziehungsweise anonyme Teilnehmer über einen unterstützten Browser teil; ein eigenes Microsoft-Konto, eine Gastkontoanlage und eine App-Installation sind nicht erforderlich. Unterrichtssitzungen werden nach dem derzeitigen Betriebsmodell weder aufgezeichnet noch transkribiert. Eine alternative Unterrichtsplattform wird nicht angeboten; die browserbasierte Teams-Nutzung ist damit technische Teilnahmevoraussetzung und wird vor Vertragsschluss transparent gemacht.
7.3 Bild- oder Tonaufnahmen des Unterrichts, Screenshots personenbezogener Inhalte sowie deren Weitergabe oder Veröffentlichung sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Match4Solutions und sämtlichen betroffenen Personen unzulässig. Dies gilt auch für den Einsatz automatisierter Transkriptions-, Aufzeichnungs- oder KI-Bots.
7.4 Störungen im Verantwortungsbereich des Teilnehmers, insbesondere unzureichende Internetverbindung oder nicht erfüllte technische Voraussetzungen, befreien nicht von vereinbarten Teilnahme- und Mitwirkungspflichten. Match4Solutions unterstützt im zumutbaren Umfang bei der Fehleranalyse, schuldet aber keinen Support für fremde Hardware, Netze oder Software.
8. Match4IT Campus: Konto, Zugang und Verfügbarkeit
8.1 Teilnehmerkonten werden grundsätzlich durch Match4Solutions angelegt. Zugangsdaten sind personenbezogen, geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Teilnehmer informiert Match4Solutions unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch oder unbefugten Zugriff.
8.2 Der Campus kann insbesondere Kursinhalte, Lernfortschritte, Abgaben, Lernzielkontrollen, Prüfungen, Anwesenheits- und Fehlzeitenfunktionen, Kommunikation, Bewerbungsunterstützung, Gamification und optionale KI-Funktionen bereitstellen. Zertifikate werden nicht über den Campus erstellt oder öffentlich verifiziert. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach Kurs, Rolle und technischer Verfügbarkeit.
8.3 Ein Anspruch auf eine bestimmte, ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Match4Solutions darf Wartungsarbeiten durchführen und den Campus bei Sicherheitsrisiken oder technischen Störungen vorübergehend einschränken. Bei einem Plattformausfall während einer Prüfung wird ein dadurch beeinträchtigter Prüfungsversuch nicht zulasten des Teilnehmers gewertet und nach Möglichkeit wiederhergestellt oder wiederholt.
8.4 Nach Kursende bleibt der Campus-Zugang für drei Monate als Alumni-Zugang mit dem bis dahin freigeschalteten Funktionsumfang bestehen, ausdrücklich einschließlich des KI-Bewerbungsgenerators. Danach wird das Konto für die Anmeldung gesperrt. Die sechs Monate nach Kursende vorgesehene Verbleibs- beziehungsweise Integrationserhebung wird außerhalb des Campus per E-Mail bereitgestellt. Vor der Sperrung soll der Teilnehmer vorhandene eigene exportierbare Inhalte über die jeweils tatsächlich angebotenen Download- und Exportfunktionen sichern.
8.5 Match4Solutions darf ein Konto aus Sicherheitsgründen vorübergehend sperren. Bei Vertrags- oder Regelverstößen gelten zusätzlich Ziffer 18. Eine Kontosperre ersetzt nicht ohne Weiteres den Ausschluss aus einer geförderten Maßnahme.
9. Teilnahme-, Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten
9.1 Der Teilnehmer wirkt aktiv und pünktlich an den vereinbarten Unterrichts-, Lern-, Prüfungs- und Dokumentationsprozessen mit, behandelt Dozenten, Beschäftigte und andere Teilnehmer respektvoll und befolgt angemessene organisatorische und sicherheitsbezogene Anweisungen.
9.2 Unzulässig sind insbesondere beleidigende, diskriminierende, bedrohend wirkende oder rechtswidrige Inhalte, Täuschungsversuche, die Störung des Unterrichts, die Verbreitung von Schadsoftware, unbefugte Zugriffe, die Weitergabe von Zugangsdaten sowie die Verletzung fremder Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Geheimhaltungsrechte.
9.3 Der Teilnehmer darf in Chats, Uploads, Aufgaben, Stellenanzeigen und KI-Eingaben nur solche Inhalte und personenbezogenen Daten verwenden, zu deren Nutzung und Übermittlung er berechtigt ist. Besondere Kategorien personenbezogener Daten und vertrauliche Unternehmensinformationen sollen nur über die hierfür ausdrücklich vorgesehenen Funktionen und nur im erforderlichen Umfang übermittelt werden.
9.4 Bei geförderten Maßnahmen gelten zusätzliche Mitwirkungspflichten nur, soweit sie sich aus dem Förderbescheid, den zugelassenen Maßnahmeunterlagen, einer wirksam einbezogenen Teilnahmevereinbarung oder verbindlichen Vorgaben des Kostenträgers ergeben. Hierzu können insbesondere Anwesenheitsnachweise, unverzügliche Fehlzeitenmeldungen, erforderliche Nachweise, Bewerbungsaktivitäten und die Pflege förderrelevanter Profile gehören.
9.5 Der Teilnehmer hält seine Kontaktdaten aktuell und prüft regelmäßig die für die Vertragsdurchführung vereinbarten E-Mail- und In-App-Mitteilungen.
10. Anwesenheit, Fehlzeiten und Nachweise
10.1 Der Teilnehmer hat eine Verhinderung unverzüglich über den vorgesehenen Meldeweg anzuzeigen und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Soweit für die Maßnahme oder Förderung erforderlich, sind Nachweise innerhalb der mitgeteilten Frist nachzureichen.
10.2 Gesundheitsdaten und ärztliche Nachweise dürfen ausschließlich über die hierfür vorgesehene geschützte Campus-Funktion übermittelt werden. Ein hochgeladener Nachweis wird nicht als E-Mail-Anhang versandt; berechtigte Verwaltungsmitarbeitende erhalten lediglich einen Link auf die zugriffsgeschützte In-App-Seite. Der Teilnehmer soll in Freitextfeldern keine weitergehenden medizinischen Angaben machen, als für den jeweiligen Nachweis erforderlich sind.
10.3 Soweit eine monatliche Anwesenheitsbestätigung, digitale Unterschrift oder sonstige Bestätigung verlangt wird, hat der Teilnehmer diese wahrheitsgemäß und fristgerecht abzugeben. Falsche Angaben können förder-, vertrags- und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen haben.
10.4 Match4Solutions darf förderrelevante Anwesenheits-, Fehlzeiten-, Lern- und Leistungsnachweise im erforderlichen Umfang dokumentieren und an berechtigte Kostenträger oder prüfberechtigte Stellen übermitteln. Fehlzeiten werden nach der mitgeteilten Praxis monatlich durch die Verwaltung und nicht automatisiert aus dem Campus an die zuständige Agentur für Arbeit übermittelt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen und den maßgeblichen Förderunterlagen.
11. Lernzielkontrollen, Prüfungen und Täuschung
11.1 Art, Umfang, Bewertung, Versuchszahl und Bestehensvoraussetzungen von Lernzielkontrollen und Prüfungen ergeben sich aus der Kursbeschreibung oder einer wirksam einbezogenen Prüfungsordnung.
11.2 Prüfungsleistungen sind selbständig und unter Beachtung der zugelassenen Hilfsmittel zu erbringen. Der Einsatz generativer KI, fremder Lösungen oder sonstiger Hilfsmittel ist nur zulässig, soweit dies für die konkrete Prüfung ausdrücklich erlaubt wurde.
11.3 Bei einem begründeten Täuschungsverdacht darf Match4Solutions die Leistung prüfen, eine Stellungnahme verlangen und die Bewertung bis zur Klärung zurückstellen. Bei nachgewiesener Täuschung kann die Leistung mit „nicht bestanden“ bewertet, ein Versuch aberkannt oder in schwerwiegenden beziehungsweise wiederholten Fällen eine Kündigung nach Ziffer 18 ausgesprochen werden. Verhältnismäßigkeit und Anhörung sind zu wahren.
11.4 Bestimmte Aufgaben können regelbasiert automatisch vorbewertet werden; hierfür wird kein KI-Modell eingesetzt. Eine solche Vorbewertung dient der Unterstützung der Lern- und Prüfungsprozesse. Entscheidungen über einen Maßnahmeabbruch, eine Vertragsbeendigung oder vergleichbar erhebliche Folgen werden nicht ausschließlich auf eine automatisierte Vorbewertung gestützt.
12. Teilnahmebescheinigungen und Arbeitsmarktzertifikate
12.1 Nach Maßgabe der jeweiligen Kurs- und Maßnahmeunterlagen erhält der Teilnehmer nach Abschluss die dort vorgesehene Teilnahmebescheinigung beziehungsweise, soweit vorgesehen, ein internes Arbeitsmarktzertifikat. Diese Nachweise werden nach der derzeitigen Organisation manuell außerhalb des Match4IT Campus anhand der für die Maßnahme maßgeblichen Vorlagen erstellt und per E-Mail oder Post bereitgestellt. Sie stellen, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, keinen staatlich oder öffentlich-rechtlich geregelten Berufsabschluss dar.
12.2 Die Voraussetzungen für einen Teilnahme- oder Abschlussnachweis ergeben sich aus den vor Vertragsschluss bereitgestellten Kurs-, Prüfungs- und Maßnahmeunterlagen. Eine vom Arbeitgeber oder einem Kostenträger geschuldete oder übernommene Zahlung wird dem Teilnehmer nicht als eigene Zertifikats- oder Nachweisvoraussetzung zugerechnet.
12.3 Bei nachträglich festgestellter Täuschung, Manipulation oder unrichtigen Identitätsangaben kann Match4Solutions einen außerhalb des Campus ausgestellten Nachweis nach Anhörung des Teilnehmers nach Maßgabe der hierfür geltenden Maßnahme- und Prüfungsregeln berichtigen, ersetzen oder widerrufen.
12.4 Eine öffentliche elektronische Zertifikats- oder Nachweisverifikation über den Match4IT Campus wird nicht angeboten.
13. KI-Funktionen und automatisierte Inhalte
13.1 Der Campus kann optionale KI-Funktionen bereitstellen, insbesondere einen Bewerbungs-Generator sowie automatisch erstellte Informations- oder News-Inhalte. KI-Ausgaben können unvollständig, unzutreffend, verzerrt oder rechtlich ungeeignet sein. Sie ersetzen keine individuelle fachliche, rechtliche, steuerliche, medizinische oder sonstige professionelle Beratung.
13.2 Der Teilnehmer prüft KI-generierte Bewerbungsunterlagen und sonstige Ausgaben vor Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Aktualität, Angemessenheit, Rechte Dritter und Vertraulichkeit. Match4Solutions trifft durch die Bereitstellung der Funktion keine Entscheidung über Einstellungen, Prüfungen oder Förderleistungen.
13.3 Der Teilnehmer darf nur Daten in KI-Funktionen eingeben, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind und deren Verarbeitung zulässig ist. Vertrauliche Informationen Dritter, Geschäftsgeheimnisse sowie besondere Kategorien personenbezogener Daten dürfen nicht eingegeben werden, sofern die Funktion hierfür nicht ausdrücklich vorgesehen ist.
13.4 Soweit rechtlich möglich, darf der Teilnehmer die für ihn generierten Ausgaben für eigene rechtmäßige Zwecke verwenden. Match4Solutions gewährleistet weder Ausschließlichkeit noch Schutzfähigkeit oder Freiheit von Rechten Dritter. Angezeigte Nutzungsgrenzen und technische Schutzmaßnahmen sind einzuhalten.
13.5 Automatisch erzeugte News- und Informationsinhalte werden als KI-generiert gekennzeichnet. Der Teilnehmer soll Informationen vor einer geschäftlichen oder sonst wesentlichen Verwendung anhand verlässlicher Quellen prüfen.
14. Lernmaterialien, Nutzerinhalte und Rechte
14.1 Kursunterlagen, Videos, Aufgaben, Software, Vorlagen, Marken und sonstige Inhalte von Match4Solutions oder seinen Lizenzgebern sind urheber- oder sonst rechtlich geschützt. Der Teilnehmer erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur persönlichen Nutzung für Lernzwecke. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe über den eigenen vertragsgemäßen Gebrauch hinaus, öffentliche Zugänglichmachung, kommerzielle Verwertung, automatisierte Auslesung oder Nutzung zum Training fremder KI-Systeme ist unzulässig.
14.2 An eigenen Uploads und Beiträgen behält der Teilnehmer seine Rechte. Er räumt Match4Solutions die für Speicherung, technische Verarbeitung, Unterricht, Bewertung, Moderation, Support und vertragsgemäße Anzeige erforderlichen einfachen Nutzungsrechte für die jeweilige Vertrags- und Speicherzeit ein.
14.3 Für Inhalte, die der Teilnehmer ausdrücklich zur dauerhaften Aufnahme in einen Wissensbereich, eine Materialsammlung oder eine gemeinsame Kursressource einreicht, räumt er Match4Solutions ein einfaches, räumlich unbeschränktes, unentgeltliches Recht zur Nutzung innerhalb der Bildungsangebote ein. Ein Widerruf aus wichtigem Grund und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
14.4 Match4Solutions darf rechtswidrige oder vertragswidrige Nutzerinhalte sperren oder entfernen. Soweit gesetzlich erforderlich und zumutbar, wird der betroffene Nutzer über Grund und Rechtsbehelf informiert.
15. Geräte und sonstige Ausstattung
15.1 Ein Laptop, Tablet oder sonstiges Endgerät ist nur geschuldet, wenn dies in einer gesonderten Gerätevereinbarung oder einer sonstigen individuellen Vertragsunterlage ausdrücklich zugesagt ist. Art, Modell, Zustand, Ausstattung, Übergabe, Nutzung und Zubehör richten sich nach dieser gesonderten Vereinbarung.
15.2 Ob ein Endgerät lediglich zur Nutzung überlassen oder später in das Eigentum des Teilnehmers übertragen wird und welche Voraussetzungen hierfür gelten, bestimmt ausschließlich die gesonderte Gerätevereinbarung. Aus diesen AGB allein folgt kein Anspruch auf Eigentumsübertragung.
15.3 Sorgfalts-, Haftungs- und gegebenenfalls Versicherungsregelungen für überlassene Geräte richten sich nach der gesonderten Gerätevereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
15.4 Rückgabepflichten, Rückgabefristen, Rücksendekosten und die Behandlung von Verlust oder Beschädigung werden, soweit einschlägig, in der gesonderten Gerätevereinbarung geregelt.
16. Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlungen
16.1 Lehrgangspreise, etwaige nicht geförderte Eigenanteile, Zahlungsplan, Rechnungsempfänger und steuerliche Behandlung ergeben sich aus der Teilnahmevereinbarung und den einschlägigen Förder- beziehungsweise Abrechnungsunterlagen. Soweit nicht anders angegeben, sind ausgewiesene Verbraucherpreise Gesamtpreise.
16.2 Bei vollständig geförderten Maßnahmen schuldet der Teilnehmer keine Lehrgangsvergütung, soweit die Förderbestätigung den vereinbarten Leistungsumfang deckt. Bei geförderten Beschäftigten wird ein nicht vom Kostenträger übernommener Anteil nach der mitgeteilten Vertrags- und Förderpraxis vom Arbeitgeber getragen und nicht dem Teilnehmer in Rechnung gestellt, sofern nicht nach Kenntnis der Förderentscheidung ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
16.3 Rechnungen können elektronisch, insbesondere als PDF per E-Mail, übermittelt werden. Bei einer Beschäftigtenqualifizierung kann eine Rechnung aufgrund einer gesonderten Kostenübernahme oder des Förder- und Abrechnungsverfahrens an den Arbeitgeber als Zahlstelle beziehungsweise Rechnungsempfänger adressiert werden, ohne dass dieser dadurch Partei des Bildungsleistungsvertrags wird. Soweit nichts anderes wirksam vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
16.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Verbrauchern werden Mahn- und Verzugskosten nur in gesetzlich zulässiger Höhe verlangt.
16.5 Der Teilnehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Verbraucher dürfen außerdem mit Forderungen aufrechnen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Zurückbehaltungsrechte können nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
17. Kursabsage, Rücktritt und Ersatzleistungen
17.1 Match4Solutions kann einen Kurs bis spätestens einen Tag vor dem vorgesehenen Beginn aus einem erheblichen, bei Vertragsschluss nicht absehbaren organisatorischen Grund absagen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere bei nicht ersetzbarem Ausfall wesentlicher Lehrressourcen, behördlichen Vorgaben oder sonstiger Unmöglichkeit der Durchführung. Die Information erfolgt so früh wie möglich.
17.2 Im Fall einer Absage bietet Match4Solutions dem Teilnehmer einen zumutbaren Ersatztermin oder einen gleichwertigen Ersatzkurs an, soweit verfügbar. Nimmt der Teilnehmer das Ersatzangebot nicht an, werden bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Bei geförderten Maßnahmen erfolgt erforderlichenfalls eine Abstimmung mit dem Kostenträger.
17.3 Ein vertragliches Recht des Teilnehmers zum Rücktritt oder zur ordentlichen Kündigung vor Kursbeginn besteht nur, soweit dies in der Teilnahmevereinbarung vorgesehen ist oder sich aus dem Gesetz ergibt. Match4Solutions erhebt keine pauschalen Stornogebühren. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
17.4 Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben von dieser Ziffer unberührt.
18. Vertragsdauer, Kündigung und Ausschluss
18.1 Beginn und Dauer ergeben sich aus den vorrangigen Vertragsunterlagen. Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Vertrag endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
18.2 Ordentliche Kündigungsrechte bestehen nur, soweit sie im Vertrag oder gesetzlich vorgesehen sind. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Gesetzliche Sonderrechte, insbesondere nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz, bleiben unberührt, soweit dieses anwendbar ist.
18.3 Match4Solutions kann nach vorheriger Abmahnung kündigen oder einen Teilnehmer ausschließen, wenn dieser trotz Aufforderung erheblich oder wiederholt gegen wesentliche Teilnahme-, Prüfungs-, Sicherheits- oder Verhaltenspflichten verstößt und die Fortsetzung unzumutbar ist. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie keinen Erfolg verspricht oder ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt.
18.4 Vor einer Kündigung oder einem Ausschluss wird der Teilnehmer grundsätzlich angehört, soweit nicht wegen eines akuten Sicherheits- oder Schutzbedarfs eine sofortige vorläufige Maßnahme erforderlich ist. Bei geförderten Maßnahmen können erhebliche Pflichtverstöße und ein Maßnahmeabbruch der zuständigen Bundesagentur für Arbeit oder sonstigen berechtigten Förderstelle gemeldet werden, soweit dies für die Maßnahmedurchführung, Förderung oder Prüfung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Eine solche Meldung erfolgt nicht automatisiert aus dem Campus.
18.5 Nach Vertragsende kann der Campuszugang entsprechend Ziffer 8.4 eingeschränkt oder beendet werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Nachweisinteressen und Datenschutzrechte bleiben unberührt.
19. Widerrufsrecht für Verbraucher
19.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung am Ende dieses Dokuments.
19.2 Soll die Bildungsleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, ist hierfür eine gesonderte ausdrückliche Erklärung erforderlich. Bei einem Widerruf kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein.
19.3 Für digitale Inhalte oder Funktionen, bei denen das Widerrufsrecht nach Beginn der Bereitstellung vorzeitig erlöschen kann, werden erforderliche Zustimmung und Kenntnisbestätigung gesondert eingeholt. Die bloße Einbeziehung dieser AGB ersetzt solche Erklärungen nicht.
20. Gewährleistung und Haftung
20.1 Es gelten die gesetzlichen Mängel- und Leistungsstörungsrechte. Bei digitalen Produkten bleiben insbesondere die zwingenden gesetzlichen Rechte von Verbrauchern unberührt.
20.2 Match4Solutions haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
20.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
20.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Match4Solutions.
20.5 Für Inhalte und Dienste Dritter haftet Match4Solutions nur, soweit Match4Solutions sich diese zu eigen macht oder eine eigene Pflicht verletzt. Hinweise, KI-Ausgaben und externe Links sind vor wesentlichen Entscheidungen eigenständig zu prüfen.
20.6 Ein als Unternehmer handelnder Teilnehmer stellt Match4Solutions von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm schuldhaft begangenen Verletzung von Rechten Dritter durch bereitgestellte Inhalte oder vertragswidrige Nutzung beruhen. Match4Solutions informiert den Teilnehmer unverzüglich und stimmt die Rechtsverteidigung, soweit angemessen, mit ihm ab; ein Anerkenntnis erfolgt nicht ohne Abstimmung.
21. Datenschutz und Kommunikation
21.1 Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Website und im Match4IT Campus ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzhinweisen. Einwilligungen werden, soweit erforderlich, gesondert und freiwillig eingeholt.
21.2 Für die Vertragsdurchführung dürfen Match4Solutions und der Teilnehmer per E-Mail, Telefon, In-App-Mitteilung und über die vereinbarten Unterrichts- und Supportkanäle kommunizieren. Dies umfasst keine Einwilligung in Werbung.
21.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen. Erklärungen an Match4Solutions können, soweit keine strengere Form vorgeschrieben ist, an hr@match4solutions.com gerichtet werden.
22. Vertraulichkeit bei beruflichen und unternehmerischen Inhalten
22.1 Soweit im Rahmen der Weiterbildung vertrauliche Informationen des Teilnehmers, seines Arbeitgebers oder anderer Unternehmen ausgetauscht werden, behandeln Match4Solutions und der Teilnehmer diese vertraulich und verwenden sie nur für die jeweils zulässigen Zwecke der Bildungsleistung. Nicht vertraulich sind Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden.
22.2 Gesetzliche Offenlegungspflichten sowie erforderliche Übermittlungen an Kostenträger, Behörden, Gerichte, Berater und Auftragsverarbeiter bleiben unberührt. Soweit zulässig, wird die andere Partei vorab informiert.
23. Änderungen von Leistungen und Bedingungen
23.1 Match4Solutions darf technische und organisatorische Funktionen des Campus ändern, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht, insbesondere zur Sicherheit, Fehlerbehebung, Anpassung an Recht oder Technik, Verbesserung der Bedienbarkeit oder Weiterentwicklung des Angebots, und die Änderung für den Nutzer zumutbar ist. Der vertragliche Kern der gebuchten Bildungsleistung darf dadurch nicht einseitig entwertet werden.
23.2 Bei Verbraucherverträgen über dauerhaft bereitgestellte digitale Produkte erfolgen Änderungen ohne zusätzliche Kosten und unter Beachtung der gesetzlichen Informations- und Beendigungsrechte. Über Änderungen, die den Zugang oder die Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, wird auf einem dauerhaften Datenträger informiert.
23.3 Änderungen dieser AGB für bestehende Verträge bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Teilnehmers, soweit nicht eine gesetzlich zulässige Änderungsbefugnis eingreift. Schweigen gilt nicht als Zustimmung, sofern das Gesetz dies nicht ausdrücklich erlaubt.
24. Schlussbestimmungen
24.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
24.2 Ist ein als Unternehmer handelnder Teilnehmer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Köln Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. Zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
24.3 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. § 306 BGB bleibt unberührt.
25. Verbraucherstreitbeilegung
Match4Solutions ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Anlage 1: Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Match4Solutions GmbH, Frankfurter Str. 720-726, 51145 Köln, Deutschland, Telefon: +49 2208 9173023, E-Mail: hr@match4solutions.com, mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel eines mit der Post versandten Briefes oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für Wertersatz vorliegen.
Anlage 2: Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Match4Solutions GmbH, Frankfurter Str. 720-726, 51145 Köln, Deutschland, Telefon: +49 2208 9173023, E-Mail: hr@match4solutions.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bezeichnung der Bildungsleistung / Vertragsnummer:
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Bestellt am / Vertrag geschlossen am:
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Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Datum:
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
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(*) Unzutreffendes streichen.